A.F.P. Immobilien Gruppe Viol
Großwolder Str. 132 | 26810 Westoverledingen
Büro: 04955 - 9269800 | Mobil: 0176 - 39030839
Durch die Bestätigung des Beauftragten (Eigentümer) mit der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit und die Anforderung des Objekt Exposés des Kunden (Käufer) und weitere Informationen, der Durchführung von Besichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder deren Stellvertretern, eines von A.F.P. Immobilien Gruppe Viol angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten in Textform, insbesondere mit der Unterschrift, zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Besichtigungen und Besprechungen sollen daher auf keinen Fall alleine und direkt mit dem Verkäufer bzw. Vermieter stattfinden. Solche Termine müssen mit uns abgestimmt werden und finden nur mit unserer Anwesenheit statt.
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:
1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages: Für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichem Verhältnis steht. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.
2.Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft. Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
A.F.P. Immobilien Gruppe Viol behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber A.F.P. Immobilien Gruppe Viol in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch dann noch rechtsgültig, wenn und unmittelbar durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen ist, und zwar auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf des Auftrages erfolgt. Wird ein gebührenpflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährung hinsichtlich des Gebührenanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, indem wir Kenntnis von dem Abschluss erfahren haben. Diese Regelung hat auch dann Gültigkeit, wenn der Auftraggeber irrtümlich den Abschluss für nicht provisionspflichtig gehalten hat.
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter (Bauherren, Eigentümer etc.). Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung der A.F.P. Immobilien Gruppe Viol ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Änderungen und Ergänzungen der mit der A.F.P. Immobilien Gruppe Viol geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Geldwäschegesetz (GwG)
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 GwG). Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zulassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten (§ 11 GwG). Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopie bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen zustande gekommenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an die A.F.P. Immobilien Gruppe Viol, Inh. Dieter Viol, Großwolder Str. 132, 26810 Westoverledingen, Tel. 04955/9269800, Fax: 04955/9269529 oder per Mail
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leer/Ostfriesland.
Westoverledingen, 23.12.2020
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