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Die Gaspreisbremse jetzt einzuführen, ist ohne Alternative und kommt gerade noch rechtzeitig. Sie muss jetzt sehr schnell klug konzipiert werden.

Gaspreisbremse und Strompreisbremse - was Ihr jetzt wissen müsst!

Wenn Expertenkommissionen für Politiker:innen Gesetzespakete schnüren, dann kommt es nicht selten vor, dass sie beim Lesen Knoten im Kopf verursachen.

Nach dem ersten Lesen des Textes, wie genau die Gas- und Strompreisbremse funktioniert, hatte ich auch einige Knoten zu lösen.

Aber für Euch habe ich die wichtigste Gedankenstränge geordnet, sodass ihr Euch einen unkomplizierten Überblick darüber verschaffen könnt, was ihr wissen müsst.

Die Grundidee zur Gas- und Strompreisbremse

Der Gedanke hinter den geplanten Bremsen für die Gas- und Strompreise ist einfach: Der Staat will die Bürger:innen entlasten. Das ist nur fair. Denn die Kostenexplosionen sind Folgen seiner Sanktionspolitik gegen Russland und für viele Menschen wären die gestiegenen Preise kaum zu bezahlen.

Bei einer Verdreifachung des Preises ist das kein Wunder. 2021 lag eine die Kilowattstunde bei 7 Cent, nächstes Jahr wahrscheinlich bei 24 Cent.

Die Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse im Dezember

Die Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse im Dezember

Da die Gas-und Stromanbieter etwas Zeit brauchen, um alle notwendigen technischen Erfordernisse für die Bremsen einzustellen, greift die Gaspreisbremse erst ab März 2023. Aber rückwirkend bis Januar 2023. Sie läuft bis Ende April 2024.

Zur Überbrückung übernimmt der Staat den Abschlag für Dezember für Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Das läuft automatisch. Ihr braucht also keine unnötig langen Formulare auszufüllen.

Lang ist nur der Name für die Soforthilfe: „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“. Ich sag ja: Gesetzespakete werden mit vielen (Sprach-)Knoten geschnürt.

Sofern Ihr Vermieter:in seid, müsst ihr die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2022 an Eure Mieter:innen weitergeben.

Welchen Abschlag der Staat bezahlt, hängt zum einen von Eurem Verbrauch ab. Zum anderen von der Berechnung:

Die Abschlagszahlung errechnet sich aus einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose von September 2022, Eurem Bruttoarbeitspreis und 1/12 des Bruttogrundpreises, die am 1. Dezember 2022 gültig sind.

Die Berechnung des Abschlag zur Gas- und Strompreisbremse

Grundlage dafür ist in der Regel die gemeldete Verbrauchsmenge der letzten Jahresabrechnung.

In Zahlen stellt sich das, wenn Ihr zum Beispiel Kund:in bei der EWE seid, wie folgt dar: 

Ihr habt einen monatlichen Gasabschlag von 220,00 Euro und und die Prognose für den September liegt bei 18.000 kWh, dann sind 1/12 davon 1.500 kWh.

Der Bruttoarbeitspreis von Erdgas comfort (Grundversorgung) beträgt 13,55 ct/kWh, der jährliche Bruttogrundpreis 180,04 Euro.

Die Höhe Eurer Winterhilfe im Dezember berechnet sich dann wie folgt:

Ihr teilt 180,04 durch 12, das sind 15 Euro. Dann multipliziert ihr 13,55 mit 1.500. Das ergibt 203,25.

Noch die 15 Euro dazu und dann bekommt ihr eine Winterhilfe von 218,25 Euro.

Falls Du Wärmekund:in bist, werden zu deiner Entlastung 20 Prozent auf deinen Abschlag geschlagen. Hast du also einen Abschlag von 250 Euro, bekommst du 300 Euro Winterhilfe im Dezember.

Die Berechnung des Abschlags bei der Gaspreisbremse.

Die Berechnung des Abschlags bei der Gaspreisbremse

80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs sollen auf einen Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde verbilligt werden. Wenn Du per Fernwärme heizt, setzt die Preisbremse schon bei 9,5 Cent an. Der Staat bezahlt dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse.

Falls Dein Verbrauch im nächsten Jahr um 115 Prozent steigen sollte, bezahlst du auch 35 Prozent des hohen Vertragspreises.

Solltest Du aber sparen, lohnt es sich für Dich. Wenn du nämlich nur 80 Prozent deines vorherigen Verbrauchs benötigt hast, bezahlst du für Deinen kompletten Verbrauch nur 12 Cent.

Da Du die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Gaspreis im Voraus bezahlt hast, bekommst Du die Rückerstattung mit der Jahresrechnung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt.

Um bei den Zahlen aus unserem Beispiel zu bleiben:

Bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh liegt Deine monatliche Entlastung bei 18,60 Euro, was 223,20 Euro in Deiner Jahresrechnung sind. Zudem wird bis zum 31. März 2024 die Mehrwertsteuer auf Gast reduziert, von 19 auf 7 Prozent.

Wenn Du mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas (LPG) heizt, bekommst Du auch eine Unterstützung. Erst hieß es nein, aber dann hat man sich doch auf eine Regelung geeinigt.

Die genauen Details sind noch nicht festgelegt, da der Bund die Mittel bereitstellt, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlungen kümmern müssen.

Klar ist aber: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember bekommst Du Unterstützung. Aber nur dann, wenn Deine Heizkosten sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Für die zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro.

Die Erstattung bei der Gaspreisbremse

Wie bei der Entlastung im Dezember greift die Preisbremse für den Gaskundschaft.

Habt ihr also einen direkten Vertrag mit einem Gasanbieter, sollt Ihr die Kosten vom Staat erstattet bekommen. Seid ihr Vermieter:in, lasst Ihr Euren Mieter:innen den Ausgleich über die Nebenkosten zukommen.

Ihr müsst die Entlastung auf der Betriebskostenabrechnung ausweisen. Und sollten Eure Mieter:innen eine Heizkostenpauschale zahlen, dann solltet ihr die Kosten schnellstens anpassen.

Der Preisdeckel bei der Strompreisbremse

Außerdem wurde auch ein Strompreisdeckel beschlossen. Wie bei der Gaspreisbremse wird die ab März 2023 gezogen und wirkt ebenso zurück bis Januar.

Eingefroren wird der Preis für eine Kilowattstunde bei 40 Cent.

Fazit

Auch wenn uns im nächsten Jahr diese Entlastungen entgegenkommen - Gas-und Stromsparen ist für jeden von uns angezeigt. Es lohnt sich und schröpft die Gasspeicher nicht unnötig.

Ich hoffe, ich konnte Euch helfen, Euch einen Überblick über die Regelungen für das nächste Jahr zu verschaffen. Kommt gut durch den Winter und ins neue Jahr und habt eine schöne Weihnachtszeit,

Eure Adrienne

Adrienne Viol
Adrienne ViolJunior Managerin A.F.P. Immobilien Gruppeadrienne.viol@afp.immo

A.F.P. Immobilien Gruppe Viol

Großwolder Str. 132 | 26810 Westoverledingen
Büro: 04955 - 9269800 | Mobil: 0176 - 39030839

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